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Störlichtbogenprüfung bestanden!

Sicherheit geht vor! Das gilt im Bereich von Hoch-, Mittel- und Niederspannungsleitungen insbesondere für Stationen, die für Bedienpersonal oder die Öffentlichkeit zugänglich sind. Um die technische Sicherheit der begehbaren FUCHS Raumzellen sowie der FUCHS Kompaktstationen unter Beweis zu stellen, führte das IPH Institut „Prüffeld für elektrische Hochleistungstechnik“ an den beiden FUCHS-Stationen Störlichtbogenprüfungen durch.

Die Stationen waren für die Prüfung mit je einem Messfeld, einer Mittelspannungsschaltanlage, einer Niederspannungsschaltanlage und einer Transformatornachbildung ausgebaut. Die Strom-Einspeisung erfolgte durch die Fundamentwanne mit Einleiter-Kabeln am Kabelanschluss des Messfeldes.

Die die PEHLA-Prüfung für die FUCHS Raumzelle Typ NFT und FUCHS Kompaktstation fand unter den folgenden Bemessungsgrundlagen statt:

  • Bemessungsspannung: 24 kV
  • Bemessungsfrequenz: 50 Hz
  • Bemessungsbetriebsstrom: 630 A
  • Bemessungs-Stoßstrom: 50 kA
  • Störlichtbogenqualifikation: IAC AB 20 kA 1 s

Das Fazit des Prüfinstituts: Die getesteten Raumzellen und Kompaktstationen erfüllen alle Beurteilungskriterien ausnahmslos. Die Stationen sind hinsichtlich Strom gleichermaßen sicher für Bedienpersonal und für die Öffentlichkeit. Dies bestätigen uns die IPH Prüfbescheinigungen:

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