FUCHS & Söhne Service GmbH
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Die Richtlinien für die Entwässerung von Straßen,Ausgabe 2021, sind von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V. (FGSV) in Zusammenarbeit mit den Straßenbaubehörden der Länder aufgestellt worden. Die REwS enthalten planerische Grundsätze, Bemessungsvorgaben und allgemein gültige Lösungsvorschläge für die Entwässerung von Straßen einschließlich der Behandlung des Straßenoberflächenwassers. Die Anlagen nach REwS sind Schutzeinrichtungen, die die Belastung durch den Eintrag verschiedener Feinpartikel auf der Straßenoberfläche begrenzen. Eine Möglichkeit zur Begrenzung dieser Partikel bietet die Absetzanlage nach AgilREwS.
Absetzanlagen nach REwS erfüllen folgende Baugrundsätze:
Absetzbecken werden für eine Oberflächenbeschickung von 9 m/h beim Bemessungszufluss Q (n=1) bemessen.
Die erforderliche Oberfläche des Absetzraumes Qerf (m²) ergibt sich aus dem Verhältnis des Bemessungszuflusses Qb (m3/s) zur Steiggeschwindigkeit vs (m/s) zu Qb
Qerf = (Qb / vs)*(m²) mit vs = 0,0025 (m/s) = 9,00 (m/h),
kleinster Zulauf 200 l/s, 0,4 m2 je 1 l/s Zulaufleistung, horizontale und vertikale Fließgeschwindigkeit < 0,05 m/s, Mindestspeichermenge für Leichtstoffe ≥ 5.000 l
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